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Glossar

  • Zwischenarchiv
    Das Zwischenarchiv (auch Verwaltungsarchiv) ist ein Teil eines Archivs zur vorübergehenden Aufnahme von nur noch selten benutztem Registraturgut bis zum Ablauf der rechtliche Aufbewahrungsfrist.
    Das Zwischenarchivgut verbleibt im Eigentum des jeweiligen Registraturbildners, es dient der Verwaltung einer oder mehrerer Organisationen als zentrale Altregistratur.
    Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist erfoilgt die Bewertung durch das zuständige Archiv über die Archivwürdigkeit der Unterlagen.
 
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