Personalunterlagen optimal einrichten, anlegen und pflegen
Eine gesetzliche Pflicht zur Führung von Personalakten besteht in der Privatwirtschaft nicht.
Dennoch ist es sinnvoll
Personalakten zur Einhaltung der Dokumentationspflicht, die für manche
Mitarbeiterdaten
durch eine gesetzliche
Regelungen besteht anzulegen. Angaben gegenüber den Sozialversicherungsträgern
und
dem Finanzamt müssen aufbewahrt werden. Ebenso Unterlagen auf Grund des
Nachweisgesetzes, zur schriftlichen
Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen zum Arbeitsverhältnis.
Eine Personalakte beinhaltet alle Dokumente
und Unterlagen, die mit einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Zusammenhang stehen.
Sinn und Zweck ist eine vollständige,
lückenlose und wahrheitsgemäße Dokumentation über den beruflichen Werdegang
eines Arbeitnehmers an einem Ort zu sammeln.
Und das unter Einbehaltung
der Persönlichkeitsrechte eines Arbeitnehmers beim Umgang mit seinen
personenbezogenen
Daten, die gewahrt und geschützt werden müssen.
Die Art der Personalakte sollte dem Umfang
entsprechen angepasst sein. Hier können Ordner oder Hängemappen
eingesetzt werden die eine geheftete Ablage nach Sachgebieten ermöglichen. Hilfreich und schützend ist es
wenn
sich die Akten in der Farbe und dem Aufdruck deutlich von anderen, normalen Akten unterscheiden.
Zusätzliche Markierungen durch farbige
Reitereinlagen bei Hängeregistraturen oder den Druck auf dem Rückenschild
bei Ordnern ermöglichen eine optische Visualisierung und Unterscheidung der Akten. So
erhält man einen schnellen
Zugriff auf unterschiedliche Akten z.B. von Angestellten und Auszubildenden.
Ein Inhaltsverzeichnis, abgestimmt auf die sechs
Register/Trennblätter oder Vorgangshefter für die Unterteilung nach
Sachgebieten erleichtert die Systematisierung. Es sollte aber die Möglichkeit
bestehen Änderungen und Individualisierungen
vornehmen zu können.
nur die Sortierung, Handhabung und Pflege einer Personalakte, sondern ermöglicht auch eine Standardisierung in der
Personalakten-Registratur um die Einsicht oder Kontrolle zu vereinfachen.
Personalbogen2. Unterlagen zur Tätigkeit
Bewerbungsunterlagen
Zeugnisse zum Bildungs- und beruflichen Werdegang
Polizeiliches Führungszeugnis
Ärztliches Zeugnis
Persönliche Veränderungen, z.B. Heirat, Wohnungswechsel
Stellenbeschreibung3. Unterlagen zu den Bezügen
Beurteilungen
Fort- und Weiterbildung
Beförderungen
Versetzungen
Abmahnungen/Verweise
Grundentgelt4. Vertragliche Vereinbarungen
Prämien/Zulagen
Vorschüsse
Darlehen und Beihilfen
Betriebliche Altersvorsorge
Unterlagen zur Sozialversicherung
Anstellungsvertrag, Arbeitsvertrag5. Unterlagen zu Abwesenheiten
Zusätzliche Vereinbarungen, z.B. Zusatzleistungen
Benutzung bestimmter betrieblicher Einrichtungen
Änderung der Bezüge oder der Tätigkeit
Urlaubstage6. Sonstiges
Krankheitstage
Mutterschutz
Elternzeit
Allgemeiner Schriftverkehr, soweit er nicht zu den obigen OrdnungsmerkmalenDas Inhaltsverzeichnis kann auch als Checkliste genutzt werden, um sicherzustellen, dass alle Unterlagen vorhanden sind.
im direkten oder indirekten Zusammenhang steht.
Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht und die Entwicklung dessen dokumentiert.
Nicht Aufgenommen werden dürfen nicht der Wahrheit
entsprechende Unterlagen, auch Unterlagen mit ursprünglich
wahrheitsgemäßem Inhalt müssen wieder entfernt werden.
Ebenso Unterlagen die auf irgendeine Weise diffamieren oder beleidigen bzw. die ausschließlich der Privatsphäre desArbeitnehmers zuzuordnen sind.
Die vertraulichen
Unterlagen einer Personalakte
unterliegen dem Datenschutz und sind sorgfältig aufzubewahren.
Verschiedenste Datenschutzgesetze finden hier Anwendung.
Es ist sicherzustellen, dass nur dazu
berechtigte Personen Einsicht in die Akte bekommen. Die
mit der Sachbearbeitung
betrauten Personen müssen gem. Bundesdatenschutzgesetz
auf das Datengeheimnis verpflichtet werden und der Kreis
derer ist möglichst klein zu halten.
Personalakten müssen so aufbewahrt werden, dass unberechtigte keine Einsichtnahme oder Zugriff auf die Akten haben.
Geeignet hierfür sind verschließbare Schränke für die Ordner- und/oder Hängeregistratur, am besten noch in einer feuergeschützten Ausführung.Die Aufbewahrungsfristen für die verschiedenen Personalunterlagen sind sehr unterschiedlich.
Eine aktuelle Aufstellung als PDF-Dokument zum Download: Aufbewahrungsfristen.