Was heisst eigentlich Kappazahl?
Oft lesen Sie im Zusammenhang mit angebotenen Materialqualitäten: „Die
Kappazahl ist leicht erhöht“ oder „einzige Ausnahme:
Kappawert nicht geprüft“
Was sagt diese Kappazahl eigentlich aus und wodurch wird sie beeinflusst?
Die Kappazahl ist eine Bestimmungsmethode für Zellstoff und
quasi eine Art „Anzeige“ für den Ligningehalt (=Holzschliffanteil).
Die Ermittlung basiert auf der Oxidation der Ligninreste.
Der Verbrauch an Oxidationsmitteln (hier Kaliumpermanganat)
ist ein Maß für den Ligningehalt. Der Ligningehalt wiederum
wird von der Rohstoffzusammensetzung beeinflusst.
Vereinfacht gesagt gilt: Je höher der Zellstoffanteil, desto
weniger Lignin und desto niedriger die Kappazahl.
Welchen Grenzwert geben die Archivnormen vor?
Sowohl in der DIN ISO 9706 als auch in der DIN ISO 16245 ist ein Höchstwert
für die Kappazahl klar definiert: Sie darf maximal 5 betragen.
Alle Experten sind sich darin einig, dass dieser Grenzwert nur bei
der Verwendung reinen Zellstoffs dauerhaft unterschritten werden
kann.
Die Rohstoffzusammensetzung bei Recyclingmaterialien
ist nicht so eindeutig definiert wie bei neuem Zellstoff und daher
liegt genau hier der Unterschied zwischen den angebotenen Archivmaterialien.
Vielfach wird aus Preisgründen ausgewähltes Recyclingmaterialien
verwendet (sog. Sekundärfasern). Dies bedeutet eine höhere
mögliche Bandbreite beim Ligningehalt und damit auch bei der
Kappazahl. Dies führt in der Regel dazu, dass der in den Normen
festgelegte Grenzwert von 5 überschritten wird.
Was bedeutet das nun konkret?
Der Ligningehalt beträgt pro Kappawerteinheit 0,12%, darf also
bei einem Grenzwert von 5 maximal 0,6% betragen. Dies klingt zwar
relativ wenig und ist scheinbar zu vernachlässigen, hat aber
nachweisbare Auswirkungen auf den Vergilbungsprozess, der beschleunigt
wird, sowie auf die „Verbindung“ der Fasern und damit
die Stabilität des Materials.